Datenschutz-Grundverordnung
Die Uhr tickt
Nie zuvor brachte der Datenschutz so viele Herausforderungen mit sich. Besonders die zunehmende Internationalisierung im alltäglichen Geschäftsgebaren macht es erforderlich, sich mit den Datenschutzbestimmungen einzelner Länder intensiv zu beschäftigen. Hinzu kommt der technische Fortschritt, der vor allem beim Umgang mit Daten im Online-Umfeld viele Tücken mit sich bringt.
Die EU Kommission hat deshalb eine Harmonisierung des Datenschutzes beschlossen und mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) ein zentrales Rahmenwerk geschaffen. Als Richtlinie bildet sie die Grundlage der Datenschutzreform, um die Datenschutzbestimmungen innerhalb der Mitgliedstaaten neu zu regeln.
In Deutschland mussten sich Unternehmen bislang nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) richten. Künftig werden sie der Datenschutz-Grundverordnung jedoch Vorrang einräumen müssen. Die Verordnung wurde bereits am 4. Mai 2016 vom EU Parlament verabschiedet, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Am 25. Mai 2018 wird die EU DSGVO laut Beschluss des EU Parlaments endgültig in Kraft treten, d.h. die zweijährigen Übergangsfrist ist dann beendet. Auf Unternehmen kommen damit viele Neuerungen zu, etliche Prozesse müssen überprüft, angepasst und vor allem dokumentiert werden.
Im Anhang finden Sie die komplette deutsche Version aus dem Amtsblatt L 119 der Europäischen Union.
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