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Abmahngefahr für Shopbetreiber

Ab dem 09.01 tritt die EU-Verordnung 524/2013 in Kraft

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haben es nicht leicht. Lesen Sie wichtige Informationen zum Thema Abmahngefahr, Abmahnung, Abmahnwelle, Reaktionsmöglichkeiten und wie Sie es als Shopbetreiber vermeiden können, abgemahnt zu werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden über Neuigkeiten rund um Onlineshop, Webshop, E-Business, Internetmarketing und den Verkauf im Web.

Ab dem 09.01 tritt die EU-Verordnung 524/2013 vom 21.05.2013 in Kraft. Sie soll die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten im europäischen Online-Handel regeln, bedeutet für Shop-Betreiber und Händler auf Marktplätzen aber in erster Linie mehr Arbeit und erhöhte Abmahngefahr. Händler sind durch die neue Regelung dazu verpflichtet, einen Link auf ihren Seiten zu integrieren, der zur Plattform zur Online-Streitschlichtung führt. Das Problem: die entsprechende Plattform existiert noch nicht, sondern soll erst ab dem 15. Februar online gehen. Trotzdem gewähren die europäischen Politiker dem Online-Handel keinen Aufschub, der Link muss morgen auf den Websites der Händler integriert sein, sonst drohen Abmahnungen.

Im Grundgedanken soll die neue Regelung die Interessen der Verbraucher stärken, da im EU weiten Onlinehandel noch erhebliche Defizite existieren. Wie diese Schlichtung über die Plattform aber genau geschehen soll, auch darüber schweigt sich die europäische Politik aus.

Link: www.e-recht24.de